§ 1 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
dieMel erbringt die musikalische Darbietung zum im Buchungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Die Auswahl der darzubietenden Musikstücke und der zeitliche Rahmen werden vorab verbindlich zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
§ 2 Technische Voraussetzungen & Stromversorgung
(1) Der Veranstalter stellt sicher, dass am Auftrittsort eine ordnungsgemäße und ausreichende Stromversorgung zur Verfügung steht. Die Stromkosten trägt der Veranstalter.
(2) Während des Aufbaus, des Soundchecks sowie der gesamten Auftrittszeit darf die Stromzufuhr nur nach vorheriger Absprache mit dieMel unterbrochen werden.
§ 3 Genehmigungen & GEMA-Gebühren
Sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Anmeldungen, Genehmigungen sowie anfallende GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter auf eigene Kosten eingeholt und getragen.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Gage ist, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, am Tag der Veranstaltung vor Auftrittsbeginn in bar oder per vorheriger Überweisung ohne Abzug an Melanie Hoheisel (oder eine von ihr schriftlich bevollmächtigte Person) zu entrichten.
§ 5 Ausfall & Unmöglichkeit der Leistung
(1) Kann dieMel die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unverschuldeten Umständen (z. B. unvorhersehbare Verkehrs- oder Transportschäden) nicht erbringen, wird sie sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln.
(2) In diesem Fall entfallen weitergehende Ersatz- oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
§ 6 Aufbausicherheit & Zugang zum Auftrittsort
dieMel trifft in der Regel ca. 75 Minuten vor Beginn des Auftritts am Veranstaltungsort ein, um den Aufbau und den Soundcheck durchzuführen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftrittsort (z. B. Kirche, Standesamt, Location oder Empore) zu diesem Zeitpunkt barrierefrei und uneingeschränkt zugänglich ist.
§ 7 Vertragsabschluss & Stornierungsbedingungen
Mit Unterzeichnung der Buchungsbestätigung gilt der Auftrag als verbindlich gebucht. Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:
Rücktritt bis 90 Tage vor dem Event: 30 % der vereinbarten Gesamtgage
Rücktritt bis 30 Tage vor dem Event: 50 % der vereinbarten Gesamtgage
Rücktritt ab 30 Tage vor dem Event: 80 % der vereinbarten Gesamtgage
Rücktritt ab 7 Tage vor dem Event: 100 % der vereinbarten Gesamtgage
§ 8 Sonderregelung bei pandemiebedingten Absagen / Höherer Gewalt
Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen im Rahmen höherer Gewalt (z. B. Pandemieauflagen) abgesagt werden, berechnet dieMel eine Bearbeitungs- und Vorbereitungspauschale in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtgage.
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